VERHINDERUNGSPFLEGE

 

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie tritt vorübergehend in Kraft, wenn die private Pflegeperson zum Beispiel kurzzeitig verhindert ist, oder einfach einmal ausspannen möchte. Die Pflegeversicherung beteiligt sich dann an den nachgewiesenen Kosten für längstens sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr. Ebenso besteht die Möglichkeit diese auch stundenweise in Anspruch zu nehmen. 

Um die Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch nehmen zu dürfen, muss die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Die Verhinderungspflege beinhaltet alle von uns angebotenen Dienstleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung. Bevor Sie diese jedoch beantragen, sollte ein Beratungsgespräch stattfinden, sodass wir individuell besprechen können, welche Leistungen beantragt werden müssen, um Sie in Ihrer Abwesenheit gebührend vertreten zu können.